Archiv für Februar 2009
Deutsche Soldaten bekämpfen Piraten am Horn von Afrika
Es ist entschieden: Künftig werden auch deutsche Soldaten an der EU-Mission „Atalanta“ zur Bekämpfung von Piraten vor der Küste Somalias am Horn von Afrika mitwirken.
Das von der Regierung am 10. Dezember in einer Entschließung verabschiedete und vom Bundestag am 19. Dezember 2008 bestätigte Mandat gilt zunächst bis zum 15. Dezember 2009. Bis dahin können bis zu 1400 deutsche Soldaten gegen die Piraten aktiv werden.
Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) verfügt mit dieser großen Zahl von Soldaten über das von ihm angestrebte „robuste“ Mandat. Eingesetzt wird zunächst nur eine Truppe von 200 bis 250 Mann, die sich an Bord der in der Region liegenden Fregatte „Karlsruhe“ befindet. Sollten jedoch im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) noch mehr deutsche Anti-Piraten-Kämpfer gebraucht werden, ist dies mit dem erteilten Mandat jederzeit möglich. Ein Vorgehen gegen die Piraten an Land und im somalischen Luftraum, wie es der UN-Sicherheitsrat auf Initiative der USA und mit Genehmigung der Regierung Somalias kürzlich beschlossen hat, ist jedoch nicht geplant.
Neben der Beteiligung an der Operation „Atalanta“ wird auch künftig eine weitere deutsche Fregatte – zur Zeit ist es die „Mecklenburg-Vorpommern“ – an der von den USA geleiteten Antiterror-Operation Enduring Freedom (OEF) vor der ostafrikanischen Küste mitwirken. Sollte es die Lage vor Ort erfordern, kann auch sie zeitweilig in den Kampf gegen die Piraten einbezogen werden – unter anderem auch deshalb wurde die Zahl der Soldaten mit 1400 Frauen und Männern so hoch angesetzt.
Die Hauptaufgabe der deutschen Piraten-Jäger wird die Abschreckung sein. Im vorigen Jahr wurden vor der ostafrikanischen Küste mehr als 100 Schiffe überfallen und fast 40 davon gekapert. Im Gegensatz zu anderen Gegenden der Welt, wie West-Afrika und der Straße von Malakka in Südostasien, wo es Piraten vor allem auf wertvolle Frachten abgesehen haben, sind die Seeräuber vor Somalias Küste auf das Erpressen von Lösegeldern aus. Je nach Herkunftsland des Schiffes fordern sie Summen von hunderttausend Dollar bis zu mehreren Millionen, rauben die Besatzungen aus und stehlen die Schiffskassen. Ihr Aktionsradius reicht dabei inzwischen bis zu 300 Seemeilen ins Meer hinaus. Marine-Experten gehen davon aus, daß die bloße Präsenz der europäischen Kriegsschiffe oder allenfalls das Vorzeigen ihrer weit überlegenen Waffen bereits ausreicht, die See wieder sicher zu machen. Dennoch werden künftig auch die deutschen Soldaten nicht untätig zuschauen, wenn Piraten Schiffe kapern. Falls die Abschreckung nicht ausreicht, darf nun auch geschossen werden. Im Notfall haben die Soldaten das Recht, Piratenschiffe zu kapern und die Piraten festzunehmen.
An erster Stelle beim Schutz vor Piratenüberfällen im Rahmen der Operation „Atalanta“ stehen Frachter des Welternährungsprogramms, die Hilfslieferungen nach Somalia bringen. Erst danach folgen „zivile Schiffe im Operationsgebiet“, das einen Streifen von 500 Seemeilen (etwa 900 Kilometer) vor der Küste umfaßt.
Gestritten wird über den Umgang mit Kreuzfahrern. Ein Horrorszenario für westliche Staaten wäre es, wenn es zur Entführung eines solchen Schiffes mit mehreren Tausend Passagieren käme. Bis Ende März 2009 sind allein neun Passagen deutscher Kreuzfahrtschiffe durch das gefährdete Seegebiet bereits angekündigt. Solche „Vergnügungsreisen“ hält Verteidigungsminister Jung für „unverantwortlich“. Andere Politiker fordern bereits jetzt, daß Betroffene für eventuelle Rettungs- und Befreiungsaktionen zur Kasse gebeten werden, wenn trotz der Warnungen des Auswärtigen Amtes weiterhin Reise in die Krisenregion stattfinden.
Noch völlig ungeklärt ist auch, was mit Gefangenen geschehen soll. Deutschlands Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) meint, daß sie nur dann nach Deutschland überstellt werden können, wenn sie deutsche Schiffe oder Staatsbürger angegriffen haben. Ist dies nicht der Fall, können sie unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden Rechtsgrundlagen anderen Staaten übergeben werden, wenn diese zur Strafverfolgung bereit sind. Da dies durchaus strittige Fragen sind, dürften zukünftig viele der Piraterie Verdächtige einfach wieder freigelassen werden. Um diese unbefriedigende Situation zu ändern, befürworten deutsche Politiker der verschiedenen Parteien langfristig die Einrichtung eines internationalen Strafgerichtshofes. Konkrete Absprachen dazu gibt es jedoch noch nicht. So bleiben trotz des erteilten Mandates noch etliche Fragen zu klären. Kritiker des Marine-Einsatzes verweisen überdies darauf, daß die dafür veranschlagten Kosten von 45 Millionen Euro etwa fünfmal so hoch sind wie die gesamte Hungerhilfe, die Deutschland Somalia erweist.
Klaus Behling
Ein erhaltenswertes Kulturgut
Gegen Ende des 15. Jahrhunderts – nach der Erfindung des Buchdrucks – entwickelte sich „als erste, typisch gebrochene Schrift“ die „Schwabacher“, die schon bald überall in Deutschland Verbreitung fand. 1485 wurde sie erstmals durch Friedrich Creußner in Nürnberg verwendet.
Obwohl der eigentliche Schöpfer unbekannt ist, so darf wohl angenommen werden, daß es sich um einen Schriftschneider aus dem nur 15 Kilometer von Nürnberg entfernten Schwabach handelte, nach dessen Herkunft die Schrift dann ihren Namen erhielt. Diese „Original-Schwabacher“, die vor der Fraktur die übliche deutsche Werkschrift war, ist also die älteste deutsche Schrift, die sich im Gebrauche fast unverändert erhalten hat, und sie wurde in der Zeit nach ihrer Entstehung vor allem von Martin Luther für den Druck seiner Bibel benutzt.
Wenige Jahrzehnte später entstand die Fraktur, die ab Mitte des 16. Jahrhunderts die Schwabacher verdrängte. Ihr Ursprung lag „in schnell geschriebenen gotischen Gebrauchsschriften“, wie sie u.a. auch in der Kanzlei des Kaisers verwendet wurden. Die Fraktur wurde zum ersten Mal 1525 in Nürnberg gesetzt, und sie blieb für vier Jahrhunderte (1540-1941) die in Deutschland vorherrschende Druckschrift. Übrigens existierte die Textur, die Vorläuferin der Fraktur, bereits vor der Antiqua (Druckschrift in lateinischen Buchstaben), denn das erste Buch in dieser Alt-Fraktur wurde schon 1474 in England hergestellt. Zeitgleich mit der Fraktur schuf Johann Neudörffer (1497-1563), der als der bedeutendste Nürnberger Schreibmeister jener Epoche gilt, auch die „Kurrent“ genannte deutsche Schreibschrift.
Während die Antiqua damals vor allem in den romanischsprachigen Ländern Italien und Frankreich gebräuchlich war und weiterentwickelt wurde, fand die Fraktur in fast allen Staaten mit deutschen bzw. germanischen Sprachen Verwendung, so etwa in Schweden noch bis ins 19. Jahrhundert hinein.
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts tauchten dann erstmals Bestrebungen auf, die deutsche Schrift (und mit ihr die Fraktur) abzuschaffen. Die Gegner erreichten sogar, daß sich 1911 der Reichstag mit dem Thema befaßte, doch votierten 75 Prozent der Abgeordneten für die Beibehaltung der herkömmlichen (deutschen) Schrift vor allem in den Druckereien. Nach dem Ersten Weltkrieg entstanden zahlreiche neue deutsche Druckschriften, aber auch die Schreibschrift wurde weiterentwickelt. So hatte Ludwig Sütterlin bereits 1914 die nach ihm benannte Schrift erschaffen, die ab 1915 und dann verstärkt nach dem Krieg in den Schulen gelehrt und auch als Schulausgangsschrift bezeichnet wurde. 1935 entstand die „Rudolf-Koch-Kurrent“, benannt nach dem gleichnamigen wohl bedeutendsten Schriftkünstler des 20. Jahrhunderts, der im Jahr zuvor verstorben war. Auch eine Fraktur ist nach ihm benannt. Martin Hermersdorf, ein Mitarbeiter Rudolf Kochs, entwickelte schließlich dessen Kurrent weiter – die ab 1951 als „Hermersdorf-Schrift“ bekannt war und an deutschen Schulen gelehrt wurde – und setzte sich im übrigen nach dem Zweiten Weltkrieg allgemein für den Erhalt bzw. die Erneuerung der deutschen Schrift ein.
Nachdem das Reichspropagandaministerium schon zu Beginn des Zweiten Weltkrieges betont hatte, es müsse mit dem Vorurteil aufgeräumt werden, bei der Fraktur handele es sich um eine deutsche, bei der Antiqua aber um eine undeutsche Schrift, erging am 3. Januar 1941 durch Martin Bormann, den „Stabsleiter beim Stellvertreter des Führers“ an alle „Reichsleiter, Gauleiter und Verbändeführer“ ein geheimes (!) Rundschreiben, in dem die Verwendung der deutschen Schrift künftig untersagt wurde mit der Begründung, dabei handele es sich in Wirklichkeit um „Schwabacher Judenlettern“. Stattdessen sollte nur noch die Antiqua (lateinische Schrift) benutzt werden, die man jetzt als „Normal-Schrift“ bezeichnete. Alle Druckerzeugnisse waren nach und nach darauf umzustellen, und in den Schulen durfte nur noch die „Normal-Schrift“ gelehrt werden. Weil man negative Rückwirkungen in der Bevölkerung befürchtete, wurden die Veröffentlichung des Rundschreibens sowie auch seine Ausführungsbestimmungen ausdrücklich untersagt. Eine der ersten Zeitungen, die bereits im selben Jahr auf Antiqua-Druck umstellte, war das NS-Parteiblatt „Völkischer Beobachter“.
Obwohl also das Verbot ausgerechnet auf Hitler zurückgeht, wird von den Gegnern der deutschen Schrift, insbesondere aber von Politikern des linken Spektrums und Gewerkschaftsfunktionären, diese immer wieder völlig widersinnig als „Nazi-Schrift“ diffamiert. Nicht selten setzen deutsche Zeitungen und Zeitschriften in Unkenntnis der Sachlage die Überschriften von Artikeln zu den Themen Rechtsextremismus, Neo-Faschismus oder Antisemitismus in Frakturschrift, um eine Assoziation dieser Schrift mit der NS-Ideologie herzustellen. Schon die alliierten Besatzungsmächte hatten nach 1945 die Herstellung deutscher Druckerzeugnisse nur genehmigt, wenn diese in Antiqua gesetzt waren – ohne sich darüber klar zu sein, daß sie damit im Sinne des „Führer-Erlasses“ von 1941 handelten.
Gleichwohl erlebte die deutsche Schrift in geschriebener und gedruckter Form ab etwa 1950 eine vorübergehende Renaissance. So erklärte der bayerische Landtag in jenem Jahr das Erlernen der deutschen Schrift in der Schule zur Pflicht, 1955 und 1956 folgten Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen, wo die deutsche Schrift im 3. Schuljahr zum obligatorischen Lehrstoff gemacht wurde. Zuvor schon war es den Volksschullehrern in Nordrhein-Westfalen überlassen geblieben, ob sie den Schülern im 1. Schuljahr zuerst die lateinische oder die deutsche Schrift beibrachten, nur mußten die Schüler bis zum Ende der 2. Klasse dann eben beide Schriften beherrschen. Und der nordrhein-westfälische Kultusminister sagte sogar noch am 26. März 1965 auf eine Anfrage hin schriftlich zu, dafür sorgen zu wollen, „daß die amtlichen Bestimmungen über die Durchführung des Unterrichts in der deutschen Schreibschrift künftig beachtet“ würden. Seit den siebziger und achtziger Jahren gelten solche Bestimmungen zwar nicht mehr, gleichwohl bildet die deutsche Schrift zum Teil wieder einen „Wahlgegenstand“ im Kunsterziehungsunterricht. Für Studenten der Germanistik oder der Geschichtswissenschaft ist es hingegen unverzichtbar, daß sie die deutsche Schrift in geschriebener und gedruckter Form beherrschen, das gleiche gilt für Berufe wie die des Archivars, des Bibliothekars oder des Notars.
In einem Informationsblatt des „Bund für deutsche Schrift und Sprache“ (gegründet 1918, verboten 1941, wiederbegründet 1951 und existent bis heute) heißt es zusammenfassend:
„Die deutsche Schrift (Handschrift und Frakturdruck) ‚diente‘ bis zu ihrem Verbot durch die Nationalsozialisten im Jahre 1941 niemals einer einzigen Richtung, politischen Partei oder Ideologie: Luthers Bibel (1534), Kants „Kritik der reinen Vernunft“ (1781), Goethes und Heines Werke, das „Kommunistische Manifest“ von Karl Marx (1848 in London gedruckt!), die Werke Thomas Manns, Döblins „Berlin Alexanderplatz“ (1927), Hitlers „Mein Kampf“ (1925) und sogar einige Bücher deutscher Emigranten sind in Fraktur gedruckt.
Die deutsche Schrift ist weder „rechts“ noch „links“: Kommunisten, Nationalsozialisten, der „Centralverein deutscher Juden“, Stresemanns Deutsche Volkspartei, die Sozialdemokraten, sie alle bedienten sich selbstverständlich in ihren Wahlaufrufen der deutschen Schrift. Sie war eben seit 400 Jahren die volkstümliche Schrift. In ihr waren und wurden nicht nur die Heilige Schrift, die Märchen, die Klassiker und natürlich auch der überwiegende Teil der zeitgenössischen Literatur gedruckt, sondern auch fast alle Zeitungen in Deutschland und somit auch der größte Teil der Wahlplakate in den zwanziger und dreißiger Jahren.“
„Ohne Zweifel“, so der damalige niedersächsische Kultusminister am 22. September 1988, „ist die deutsche Schreibschrift ein wertvolles Kulturgut, das es zu pflegen gilt“, und das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus pflichtete am 12. Mai 1989 bei: „Bei der deutschen Schrift handelt es sich… um ein altes, bewahrenswertes Kulturgut.“ Eine Art Wiedergutmachung des „Führer-Erlasses“ von 1941 aber nahm der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages genau 30 Jahre später vor, indem er erklärte: „…Den Freunden der deutschen Schrift ist es jedoch unbenommen, sich für die Verbreitung dieser Schrift einzusetzen und für ihre Verwendung zu werben. Der Staat respektiert die freie Entfaltung von Kunst und Kultur, so auch auf dem Gebiet der Schriftverwendung. Der im „Dritten Reich“ herrschende Zwang zur Bevorzugung der „Normal-Type“ (d.h. lateinischer Lettern) besteht nicht mehr…“ Diese Aussage läßt wahrlich nichts an Klarheit vermissen!
Wolfgang Reith