Seit dem politischen Wechsel in Deutschland von der CDU/ CSU zur Koalition von SPD/ Bündnis
90 – Die Grünen ist die Zukunft der Bundeswehr eines der wichtigsten politischen Themen, das zur Behandlung
durch die Regierung ansteht. Offiziell will der neue Bundesverteidigungsminister, wenn überhaupt, nur wenig
verändern. Er spricht von Kontinuität. Andererseits ist der Druck des kleineren Koalitionspartners nicht
zu übersehen. Seine Militärexpertin, die Abgeordnete Angelika Beer, spricht offen von einer starken Reduzierung
der Bundeswehr in naher Zukunft. Ähnliches wird von der jetzt eingesetzten Wehrstrukturkommission erwartet.
Auch im Bundesverteidigungsministerium wird unter der Hand von einer Reduzierung der Bundeswehr auf 200.000 Soldaten
und gleichzeitiger Umwandlung in eine Berufsarmee nachgedacht. Für eine Berufsarmee würden die sich häufenden
out of area-Einsätze sprechen, denn diese verlangen eine hochmotivierte und hochspezialisierte Truppe, die
den damit verbundenen besonderen Aufgaben gerecht wird. Damit befindet sich die Bundesrepublik Deutschland in einem
Konflikt, denn dem Bedarf an hochspezialisierten Einsatzkräften steht die Forderung nach Aufrechterhaltung
der Wehrpflicht entgegen. Beide Forderungen sind finanziell nicht zu verwirklichen. Außerdem ist auch dem
Laien deutlich, daß eine Verwendung von Wehrpflichtigen in Kampftruppen aufgrund ihrer minimalen militärischen
Kenntnisse kaum möglich ist. Zehn Monate Wehrpflicht reichen nicht aus, um ungediente Soldaten für den
Einsatz im Rahmen der out of area-Einsätze auszubilden.
Deutschland kann sich den Einsätzen außerhalb seines Staatsgebiets nicht mehr entziehen. Als starker
wirtschaftlicher Machtfaktor in Europa ist seine stärkere Eine Bindung in den politischen und militärischen
Teil der NATO unabdingbar. Wenn Deutschland nicht in die zweite Reihe der europäischen und internationalen
Staaten rutschen will, muß es sich aktiv in die gemeinsame Sicherheitsvorsorge und Verteidigung einbringen.
Noch zu deutlich ist die eingeschränkte Beteiligung der Bundesrepublik am Irak-Einsatz der Vereinten Nationen
im Gedächtnis der Partner. Ein weiteres Mal würde ein derartiges Zögern zu Verlusten beim politischen
Einfluß z. B. in der NATO, der EU und der UNO führen.
Rechtlich ist die Eine Bindung Deutschlands in die internationalen Organisationen längst abgesichert. Heute
gilt, daß die Prinzipien der “Charta der Vereinten Nationen” und die Werteordnung des Grundgesetzes Richtschnur
für die Außen- und Sicherheitspolitik sind. In Übereinstimmung mit der Charta bestimmt Artikel
24 des Grundgesetzes, daß sich die Bundesrepublik Deutschland in ein kollektives Sicherheitssystem einordnen
kann. Als Mitglied der Vereinten Nationen hat sie die Rechte und Pflichten der Charta der Vereinten Nationen übernommen.
Daraus leitet sich nach dem Verständnis auch der neuen Bundesregierung die Verpflichtung zur aktiven Mitwirkung
an den Aufgaben und Missionen der Völkergemeinschaft ab. Die militärische Sicherheitsvorsorge kann sich
daher nicht allein auf die Landes- und Bündnisverteidigung beschränken.
Dennoch ist die Umwandlung der Wehrpflichtarmee in eine Berufsarmee nicht einfach. Seit mehr als 40 Jahren besteht
in der Bundesrepublik Deutschland die Wehrpflicht.Nach Artikel 12a des Grundgesetzes können Männer vom
vollendeten 18. Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband
verpflichtet werden. In Ausnahmefällen können wehrpflichtige junge Männer einen Ersatzdienst leisten.
Die Wehrpflicht, so die allgemeine Lesart, ist die in Jahrzehnten gewachsene Verteidigungsstruktur der Bundesrepublik.
Sie geht vom Bild des mündigen Staatsbürgers aus, der sich aus Einsicht in die Notwendigkeit seinen Pflichten
gegenüber dem Staat bewußt ist. Der Bürger ist deshalb bereit, persönliche Mitverantwortung
für den Schutz des Gemeinwesens zu übernehmen. Der Schutz von Recht, Freiheit und Menschenwürde
ist seine ureigenste Angelegenheit. Gleichzeitig wird argumentiert, daß die Wehrpflicht eine überproportionale
Professionalisierung und geistige Abkapselung der Bundeswehr von der übrigen Gesellschaft verhindert. Sie
zwingt die Zeit- und Berufssoldaten, sich mit dem Bewußtsein der Wehrpflichtigen, das diese in die Armee
hineintragen, auseinanderzusetzen. Die Wehrpflicht schafft so ein hohes Maß an gesellschaftlicher Kongruenz.
Diese Argumentation ist aber heuzutage wohl mehr eine vordergründige. Eine Rolle der Bundeswehr als “Staat
im Staate”, wie sie der Reichswehr der Weimarer Republik zugeschrieben wird, ist heute nicht mehr vorstellbar.
Zu sehr sind auch Soldaten mündige Bürger geworden, nicht zuletzt Dank der Omnipotenz der Medien und
der durch sie erzeugten Transparenz politischer Abläufe und der damit verbundenen Aufklärung. Sie sind
dadurch zum Kontrollorgan staatlicher und militärischer Macht geworden.
Viel prob
lematischer ist, daß mit der Abschaffung der Wehrpflicht und Konstituierung einer Berufsarmee die
Auflösung des Zivildienstes einhergeht. Der Zivildienst als Alternative zum Wehrdienst wurde 1998 von ca.
160.000 ungedienten Wehrpflichtigen gewählt. Diese sind zu über 70% in der Pflegehilfe und der Mobilen
Sozialen Hilfe eingesetzt. Würden diese Zivildienstleistenden wegfallen, entstünde eine personelle Lücke,
die kaum zu schließen wäre. Schon heute klagen Krankenhäuser und karikativen Einrichtungen über
zu wenig Pflegepersonal, zumal diese Stellen schlecht bezahlt werden. Zur Zeit betragen die Kosten der Zivildienste
ca. 2,5 Milliarden Mark. Die Personalkosten, die durch die Zivildienstleistenden eingespart werden, sind jedoch
ungefähr viermal so hoch. Zwar wird immer betont, daß hauptamtliche Kräfte billiger wären,
wenn alle gesellschaftlichen Kosten wie z.B. der Steuerausfall einbezogen würden, doch ist diese Rechnung
angesichts fehlender ausgebildeter Arbeitskräfte und des geringen Entgelts eine zur Zeit hypothetische Aussage.
Die Schaffung einer Berufsarmee, die damit verbundene Aufhebung der Wehrpflicht und des damit gekoppelten Zivildienstes
ist derzeit aus den genannten Gründen unvorstellbar. Sie ist zwar militärpolitisch wünschenswert,
jedoch gesellschaftlich nur schwer durchsetzbar. Es ist deshalb nicht verwunderlich, wenn auch der Verteidigungsminister
wider besseres Wissen sich für die Wehrpflicht ausspricht und sie als für die Bundesrepublik Deutschland
als unabdingbar bezeichnet. Eine Lösung des Dilemmas wird von der Wehrstrukturkommission erwartet. Man darf
gespannt sein!